DAV-Prozesskostenrechner

Schnelle Hilfe bei der Gebührenberechnung

Mit Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 01.08.2013 verändert sich das Kostenrecht. Damit Sie gegenüber Ihren Mandanten auch weiterhin richtige und umfassende Auskunft geben können, bietet der DAV den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine einen kostenlosen Prozesskostenrechner an. Mit diesem Tool können Sie durch Eingabe einfacher Parameter, wie Streitwert, Anzahl der Mandanten und Gegner oder Erhöhungsgebühren, die voraussichtlichen Prozesskosten schnell und unkompliziert abrufen. Aber nicht nur das neue RVG ist erfasst. Auch Gebühren aus Aufträgen, die vor dem 01.08.2013 erteilt wurden, können berechnet werden.